Trennung / Scheidung / Zugewinn

Bei einer Trennung verändert sich immer die finanzielle Situation der Partner. Es entstehen Kosten insbesondere durch Haushaltsteilung, Umzug und Mehrbedarf für Kinder. Alle müssen Ihr Leben weiterfinanzieren. Hier muss der Unterhalt für jedes Familienmitglied berechnet werden.

Darüber hinaus gibt es oft gemeinsame oder individuelle Vermögenswerte und/oder Immobilien und/oder noch eine Firma. Diese Fragen sollten schon bei der Trennung ins Auge gefasst werden, da sie spätestens bei einem Scheidungsverfahren besprochen werden müssen. Eine Vermögenstrennung kann auch schon während der Trennungszeit erfolgen.

Wichtig für ein Scheidungsverfahren ist die Festlegung des Trennungszeitpunktes, da wir gesetzlich vorgeschrieben erst nach einem Jahr der Trennung ein Scheidungsverfahren einleiten können. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens, für das mindestens ein Anwalt notwendig ist, wird auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, d.h. die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute werden gleichmäßig verteilt. Ganz nach Ihren Vorstellungen bringen wir auch die weiteren Fragen wie Unterhalt, Zugewinn oder Umgang/Sorgerecht mit ins Scheidungsverfahren ein.

Zugewinnausgleich bedeutet im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, dass auch die von jedem Ehegatten während der Ehe erworbenen Vermögenswerte finanziell ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich kann sowohl außergerichtlich durchgeführt werden, sofern sich die Partner einig sind, es kann aber auch gerichtlich geklärt werden, zusammen oder losgelöst vom Scheidungsverfahren.

Sofern Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben ist der Zugewinn ggf. anders geregelt oder sogar ausgeschlossen worden.

Jetzt unverbindliche
Terminanfrage senden

Gerne nehme ich mir Zeit um Ihr Anliegen zu bewerten und mit Ihnen eine unverbindliche Erstberatung zu vereinbaren.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.